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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2018 - 8 R 725/16
Sozialversicherungspflicht als Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer einer GmbH Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Rechtsmacht zum Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft Keine Selbständigkeit bei mittelbarer Beteiligung am Stammkapital
Auch eine mittelbare Beteiligung am Stammkapital einer GmbH führt nicht zur Selbstständigkeit.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
, ,
GmbHG § 37 Abs. 1
,
GmbHG § 46
Vorinstanzen: SG Dortmund 17.06.2016 S 34 R 1834/13
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 17.06.2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsrechtszuges mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.

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