Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2015 - 11 KA 17/15
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Keine Reaktion des Antragstellers auf Hinweise und Mitteilungen des Gerichts Fehlende Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit
Reagiert der Antragsteller auf Hinweise (hier im Hinblick auf fehlendes Vorbringen und eine fehlende Aktivlegitimation des Antragstellers) und Mitteilungen des Senats (hier im Hinblick auf die Absicht, die Beschwerde zurückzuweisen) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht, ist die Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft und es fehlt es schon deswegen am Anordnungsgrund.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4
,
ZPO § 920 Abs. 2
,
SGG § 153 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 09.01.2015 S 2 KA 440/14 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.01.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5000,00 EUR festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: