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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.01.2018 - 11 KR 461/16
Versorgung mit dem geschlossenen Vorlesesystem Enhanced Vision Smart Reader Voraussetzung für eine Genehmigungsfiktion Fiktionsfähiger Antrag Hinreichend bestimmter Antrag
1. Voraussetzung für die Genehmigungsfiktion im Krankenversicherungsrecht ist ein fiktionsfähiger Antrag des Versicherten.
2. Ein Antrag ist fiktionsfähig, wenn er so bestimmt gestellt ist, dass die auf Grundlage des Antrags fingierte Genehmigung hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB X ist.
3. Der Regelungsgehalt des Verfügungssatzes muss zweifelsfrei zu erkennen sein; dabei ist das jeweilige materielle Recht zu berücksichtigen.
Normenkette:
SGB V § 13 Abs. 3a S. 6
,
SGB X § 33 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Köln 17.05.2016 S 34 KR 1084/14
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 17.05.2016 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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