Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2017 - 15 U 692/15
Anerkennung einer Berufskrankheit Bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule Multifaktorielle Ätiologie Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung Aktueller Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Verursachung von Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch berufliche bedingte körperliche Belastungen
1. Einer bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule alleine begründet noch nicht die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines wesentlichen Kausalzusammenhangs zwischen beruflichen Belastungen und bandscheibenbedingter Erkrankung, da in der medizinischen Wissenschaft anerkannt ist, dass Bandscheibenschäden, insbesondere der unteren Lendenwirbelsäule, in allen Altersgruppen, sozialen Schichten und Berufsgruppen vorkommen.
2. Sie sind von multifaktorieller Ätiologie; da solche Bandscheibenerkrankungen auch in Bevölkerungsgruppen vorkommen, die während ihres Arbeitslebens keiner schweren körperlichen Belastung ausgesetzt waren, hat die medizinische Wissenschaft im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Ursachenzusammenhangs im Rahmen der BK 2108 weitere Kriterien erarbeitet, die zumindest in ihrer Gesamtschau für oder gegen eine berufliche Verursachung sprechen.
3. Diese sind niedergelegt in den medizinischen Beurteilungskriterien zu bandscheibenbedingten Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule, die als sogenannte Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung auf Anregung der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe, der fast alle namhaften mit der BK 2108 befassten Wissenschaftler angehören, zusammengestellt wurden.
4. Der Senat geht davon aus, dass diese Konsensempfehlungen nach wie vor den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Verursachung von Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch körperliche berufliche Belastungen darstellen.
Normenkette:
Anlage 1 zur BKV Nr. 2108
Vorinstanzen: SG Gelsenkirchen 26.09.2012 S 34 U 174/11
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.09.2012 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: