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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2016 - 16 KR 537/14
Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als Handelsvertreter und Verkaufsleiter für Bausparverträge Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an das Vorliegen eines Weisungsrechts des Unternehmens – hier verneint für eine Verpflichtung zur Erstellung von Wochenberichten und Kundenlisten
In der Verpflichtung eines Versicherungsvertreters für Bausparverträge zur Erstellung von Wochenberichten und Kundenlisten liegt keine Einschränkung in der Gestaltung der Tätigkeit vor, die ihn als persönlich abhängig vom Unternehmen erscheinen lässt.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
,
HGB § 84 Abs. 1 S. 1-2
,
HGB § 84 Abs. 2
,
HGB § 86 Abs. 1
,
HGB § 86 Abs. 2
,
HGB § 86a Abs. 1
,
HGB § 87 Abs. 2
,
HGB § 89 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 17.06.2014 S 11 KR 470/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.06.2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3) des Berufungsverfahrens und unter Änderung des Urteils des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.06.2014 auch die Kosten des ersten Rechtszugs. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: