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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.08.2015 - 17 U 287/15
Begutachtung im Rahmen der Unfallversicherung Funktionsbeeinträchtigung und Funktionsbegutachtung Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit Gerichtliche Verwertung des von der Beklagten im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachtens ohne Einholung eines weiteren gerichtlichen Sachverständigengutachtens
Das Sozialgericht ist nicht daran gehindert, ein von der Beklagten im Verwaltungsverfahren eingeholtes Gutachten im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten und diesem im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung als alleinige Entscheidungsgrundlage zu folgen. Es ist nicht verpflichtet, ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen, wenn sich die Notwendigkeit hierzu nicht aufdrängt.
Normenkette:
SGG § 142 Abs. 2 S. 3
,
SGG § 128 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Dortmund 18.03.2015 S 17 U 17/15
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 18.03.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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