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LSG Bayern, Urteil vom 25.07.2012 - 13 R 299/11
Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögens von 6 Stunden und mehr für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
1. Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente.
2. Trotz eines Leistungsvermögens von 6 Stunden und mehr für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung jedoch dann gegeben, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bzw. eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt und keine Tätigkeit benannt werden kann, die trotz der qualitativen Leistungseinschränkungen noch mindestens 6 Stunden täglich verrichten werden kann. Eine schwere spezifische Leistungsbehinderung meint die Fälle, in denen bereits eine einzige schwerwiegende Behinderung ein weites Feld von Verweisungsmöglichkeiten versperrt. Die "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" trägt hingegen dem Umstand Rechnung, dass auch eine Vielzahl von Einschränkungen, die jeweils nur einzelne Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen betreffen, zusammengenommen das noch mögliche Arbeitsfeld in erheblichem Umfang zusätzlich einengen können. In diesen Fällen besteht für den Versicherungsträger die Verpflichtung, ausnahmsweise eine konkrete Tätigkeit zu benennen, weil der Arbeitsmarkt möglicherweise für diese überdurchschnittlich leistungsgeminderten Versicherten keine Arbeitsstelle bereithält oder nicht davon ausgegangen werden kann, dass es für diese Versicherten eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen gibt oder ernste Zweifel daran aufkommen, ob der Versicherte in einem Betrieb einsetzbar ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Augsburg 09.02.2011 S 14 R 4350/08
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 9. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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