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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.07.2014 - 17 U 662/13
Arbeitsunfall eines ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmannes Prüfung eines Anspruchs auf Verletztenrente wegen Rotatorenmanschettenruptur
Ein Anspruch auf Verletztenrente besteht nicht, wenn anhand von Sachverständigengutachten festgestellt wurde, dass der Arbeitsunfall bei dem Verletzten keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinterlassen hat, die seine Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus in einem rentenberechtigenden Grade (wenigstens 20 v.H.) vermindern.
Normenkette:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1-2
,
SGB VII § 56 Abs. 3
,
SGG § 153 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Dortmund 16.10.2013 S 36 U 697/12
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16.10.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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