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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.04.2015 - 18 KN 136/13
Streit um die Gewährung von großer Witwenrente an marokkanische Staatsangehörige Fehlen von anrechenbaren deutschen Versicherungszeiten wegen Beitragserstattung Voraussetzungen für eine rechtswirksame Erstattung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Kommt es zu einer (immer: vollständigen) Erstattung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wird das Versicherungsverhältnis, das bis zum Erstattungszeitpunkt bestand, gänzlich und unwiederbringlich aufgelöst und Ansprüche aus den bis zur Erstattung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bestehen nicht mehr.
Normenkette:
RKG § 95 Abs. 7
,
RVO § 1303 Abs. 7
,
SGB VI § 210 Abs. 6 S. 2-3
Vorinstanzen: SG Dortmund 07.08.2013 S 6 KN 168/12
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 7.8.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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