Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2014 - 1 KR 199/12
Nacherhebung von Krankenversicherungsbeiträgen für Einkommen aus einer dem Kläger von seiner früheren Arbeitgeberin gezahlten Betriebsrente Beitragspflicht der Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung Betriebsrente als der Rente vergleichbare Einnahme Kopplung des Anspruchs auf das betriebliche Ruhegeld an die Vollendung des 55. Lebensjahres des Klägers Vorzeitige Auszahlung der Betriebsrente
1. Zu den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden alle Leistungen gerechnet, mit denen ein Versorgungszweck verfolgt wird, wenn der Versorgungsanspruch durch ein biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst wird und diese Leistung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt wird.
2. Die Altersgrenze von 55 Jahren ist nicht so früh gewählt, dass die Betriebsrente nicht mehr der Altersversorgung zuzurechnen wäre.
Normenkette:
SGB V § 226 Abs. 1 Nr. 3
,
SGB V § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5
Vorinstanzen: SG Duisburg 03.02.2012 S 31 KR 43/11
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 03.02.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: