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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.02.2018 - 9 SO 256/16
Erstattung eines Eigenanteils für die Beschaffung eines Therapiesesseldreirades Abgrenzung zwischen Hilfsmitteln im Sinne der medizinischen Rehabilitation und der sozialen Rehabilitation Hilfsmittel zur gesamten Alltagsbewältigung Vorbeugung einer drohenden Behinderung
1. Die Abgrenzung zwischen Hilfsmitteln im Sinne der medizinischen Rehabilitation und der sozialen Rehabilitation ist nicht am Begriff des Hilfsmittels selbst vorzunehmen; maßgebend ist vielmehr, welche Bedürfnisse mit dem Hilfsmittel befriedigt werden sollen, also welchen Zwecken und Zielen das Hilfsmittel dienen soll.
2. Während nach der Rechtsprechung des BSG Hilfsmittel i.S. von § 31 SGB IX a.F. die Aufgabe haben, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder eine Behinderung nur bei den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, soweit sie nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind, dienen "andere" Hilfsmittel i.S. von § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX a.F. über die Aufgabenbestimmung nach § 31 SGB IX a.F. hinaus der gesamten Alltagsbewältigung.
3. Sie haben die Aufgabe, dem Behinderten den Kontakt mit seiner Umwelt, nicht nur mit Familie und Nachbarschaft, sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und hierdurch insgesamt die Begegnung und den Umgang mit nichtbehinderten Menschen zu fördern.
4. Die Hilfsmittel i.S. von § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX a.F. entfalten insoweit ihre Wirkung immer erst im Bereich der Behebung der Folgen einer Behinderung.
Normenkette:
SGB IX a.F. § 31
,
SGB IX a.F. § 55 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Gelsenkirchen 21.03.2016 S 2 SO 303/14
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.03.2016 abgeändert und der Bescheid der Beklagten vom 12.09.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2014 aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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