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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.06.2018 - 9 SO 521/16
Berücksichtigung eines Mehrbedarfes wegen kostenaufwändiger Ernährung im Rahmen von SGB-XII-Leistungen Laktoseintoleranz und Glutenunverträglichkeit Voraussetzung für die Gewährung eines Mehrbedarfes Amtsermittlungspflicht
1. Voraussetzung für die Gewährung eines Mehrbedarfes wegen kostenaufwändiger Ernährung ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine Ernährung erfordert, deren Kosten höher ("aufwändiger") sind als dies für Personen ohne diese Einschränkung der Fall ist.
2. Eine kostenaufwändige Ernährung besteht grundsätzlich nur bei einer besonderen, von der vom Regelbedarf bereits gedeckten Vollkost abweichenden Ernährungsform.
3. Zwischen einer drohenden oder bestehenden Erkrankung und der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung muss ein Kausalzusammenhang bestehen.
4. Die hierzu erforderlichen Feststellungen sind von Amts wegen zu ermitteln, wobei die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe lediglich eine wichtige Orientierungshilfe aber kein antizipiertes Sachverständigengutachten sind.
Normenkette:
SGB XII § 42 Nr. 2
,
SGB XII § 30 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 26.08.2016 S 17 SO 242/14
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.08.2016 abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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