LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.09.2006 - 3 ER 161/06 AS
Aufklärungspflicht des Leistungsträgers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Auf Anforderungen bei der Angemessenheit einer Wohnung hinsichtlich der Wohnungsgröße in Quadratmetern bezogen auf den allein
stehenden Hilfebedürftigen bzw den Kaltmietpreis pro Quadratmeter Wohnfläche hat der Leistungsträger im Rahmen des § 22 Abs.
1 S. 2 SGB II hinzuweisen und den Hilfebedürftigen darüber aufzuklären, dass die Bemühungen um eine den Vorgaben entsprechende
Wohnung nachzuweisen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Mainz 11.08.2006 S 2 ER 174/06 AS