Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2011 - 4 VJ 2/10
Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz; Kausalitätsbeurteilung bei einem West-Syndrom
1. Bei der Kausalitätsbeurteilung nach dem IfSG sind auch für die Zeit ab Inkrafttreten der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung am 1. Januar 2009 grundsätzlich die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" zu beachten, die jeweils unter den Nr. 53 bis 143 Hinweise zur Kausalitätsbeurteilung bei einzelnen Krankheitszuständen enthalten. Grundsätzlich ist darüber hinaus der neueste medizinische Erkenntnisstand zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn der zu beurteilende Impfvorgang mehrere Jahre zurückliegt.
2. Zur Gewährung der sog. Kannversorgung gemäß § 60 Abs. 1 IfSG i.V.m. § 61 S. 2 IfSG reicht die allein theoretische Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs nicht aus.
3. Das West-Syndrom ist eine Erkrankung, bei der es im Hinblick auf die als schädigende Ereignisse angenommenen Impfungen durch den Impfstoff Hexavac bislang an einer fundierten, einen Ursachenzusammenhang bejahenden, medizinischen Lehrmeinung fehlt.
1. Bei der Kausalitätsbeurteilung nach dem IfSG sind auch für die Zeit ab Inkrafttreten der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung am 1.1.2009 grundsätzlich die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" zu beachten, die jeweils unter den Nr. 53 bis 143 Hinweise zur Kausalitätsbeurteilung bei einzelnen Krankheitszuständen enthalten. Grundsätzlich ist darüber hinaus der neueste medizinische Erkenntnisstand zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn der zu beurteilende Impfvorgang mehrere Jahre zurückliegt.
2. Zur Gewährung der sog. Kannversorgung gem § 60 Abs. 1 IfSG in Verbindung mit § 61 S. 2 IfSG reicht die allein theoretische Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs nicht aus.
3. Das West-Syndrom ist eine Erkrankung, bei der es im Hinblick auf die als schädigende Ereignisse angenommenen Impfungen durch den Impfstoff "Hexavac" bislang an einer fundierten, einen Ursachenzusammenhang bejahenden, medizinischen Lehrmeinung fehlt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
IfSG § 60 Abs. 1 S. 1
,
IfSG § 61 S. 1
,
IfSG § 61 S. 2
Vorinstanzen: SG Koblenz 11.06.2010 S 4 VJ 1/07
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 11.06.2010 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: