LSG Saarland, Urteil vom 20.11.2007 - 6 AL 16/07
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Bedürftigkeitsprüfung, Unterhaltsschulden
aus früheren Zeiträumen
Monatlich zu entrichtende Zahlungen des Ehemannes der Arbeitslosen wegen Unterhaltsrückständen aus einem nicht streitbefangenen
Zeitraum an das Unterhaltsvorschuss leistende Land sind bei der Berechnung der Höhe der zustehenden Arbeitslosenhilfe nicht
einkommensmindernd zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZA-RR 2008, 272
Normenkette: SGB III § 194 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 194 Abs.
1 S. 3 § 194 Abs.
2
,
UhVorschG § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Saarbrücken 10.05.2007 S 16 AL 269/05