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LSG Sachsen, Urteil vom 20.10.2016 - 3 AL 127/14
Arbeitslosengeld Anrechnung eines Anwesenheitsbonus Anspruch wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ursächlicher Zusammenhang
1. Ein Arbeitnehmer hat dann einen Anspruch "wegen" Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die wesentliche Bedingung für den Anspruch ist oder anders formuliert, der Anspruch dem Arbeitnehmer sonst nicht zustehen würde.
2. Ein derart ursächlicher Zusammenhang ist bereits dann anzunehmen, wenn die Leistung, die Bereitschaft des Arbeitnehmers zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mindestens zu fördern geeignet ist.
Normenkette:
SGB III §§ 149 ff.
Vorinstanzen: SG Chemnitz 21.07.2014 S 31 AL 292/14
I Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 21. Juli 2014 wird zurückgewiesen.
II. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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