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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.11.2012 - 1 R 306/10
Versicherungspflicht eines Restaurantleiter in der Sozialversicherung; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
Die Entscheidung, ob ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Merkmale überwiegen. Hauptmerkmale sind die vertragliche Vereinbarung, die Weisungsgebundenheit, die Eingliederung in den fremden Betrieb und das Unternehmerrisiko. Ausschlaggebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung.
Normenkette:
SGB IV § 2 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB IV § 28p Abs. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Magdeburg 27.08.2010 S 12 R 376/06
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. August 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 3.458,00 EUR festgesetzt.

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