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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.05.2015 - 2 AS 256/15
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche
Die Voraussetzungen für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II liegen auch dann vor, wenn es sich bei den Betroffenen um Personen handelt, die als Arbeitsuchende Leistungen nach dem SGB II beantragt haben und bei denen nicht ersichtlich ist, dass sich die das Aufenthaltsrecht vermittelnde Freizügigkeit aus anderen Gründen ergeben kann, als aus § 2 Abs 1 Ziffer 1a FreizüG/EU. Der Leistungsausschluss verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, sofern nicht ein Betroffener vor Eintritt der Arbeitslosigkeit schon in den deutschen Arbeitsmarkt eingetreten war und somit eine Nähe zu diesem Arbeitsmarkt besteht.
Normenkette:
RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 1
,
RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2
,
RL 2004/38/EG Art. 7
,
FreizügG/EU (2004) § 2 Abs. 1 Nr. 1a
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Halle 08.04.2015 S 34 AS 1112/15 ER
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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