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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.02.2021 - 2 AS 3/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht bzw bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Aufenthalt aus humanitären Gründen - Erforderlichkeit der Anwesenheit im Bundesgebiet aus dringenden persönlichen Gründen - Betreuung eines Kindes durch die minderjährige Kindesmutter in der Familie des ebenfalls minderjährigen Kindesvaters
1. Ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II liegt nicht vor, wenn ein Aufenthaltsrecht besteht, weil dem Unionsbürger das Verlassen des Bundesgebietes aufgrund der besonderen persönlichen Lebenssituation nicht zumutbar ist.
2. Solche Umstände können im Einzelfall vorliegen, wenn einer sechzehnjährigen unverheirateten Mutter, für die die Mutter des fünfzehnjährigen Kindsvaters sorgeberechtigt ist, die Betreuung ihrer Tochter nur in Deutschland in der Familie des Kindsvaters zumutbar ist.
Normenkette:
§ 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II
,
§ 11 Abs 14 S 1 FreizügG/EU 2004
,
§ 25 Abs 4 S 1 AufenthG 2004
,
§ 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004
,
Art 6 GG
,
Art 8 MRK
,
Art 18 Abs 1 AEUV
Vorinstanzen: SG Halle 23.12.2020 S 23 AS 1908/20 ER
Tenor
Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 23. Dezember 2020 wird abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache Arbeitslosengeld II für den Zeitraum vom 12. Dezember 2020 bis zum 31. Mai 2021 in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat der Antragstellerin 2/3 ihrer außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: