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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2017 - 2 AS 640/14
Kostensenkungsaufforderung; KdU; Vermögen; Vermögensschutz; Kostensenkungsmaßnahme; Heizkosten; Gesamtkostenbetrachtung bei Eigenheimen; selbst genutztes Hausgrundstück; unangemessene Heizkosten; fehlende Kostensenkungsmöglichkeit bei Verbleib in der Unterkunft; Abweichung von den Wohnflächengrenzwerten nach dem II. WoBauG
1. Auch bei Leistungsberechtigen, die ein Eigenheim selbst bewohnen, kommt eine Gesamtbetrachtung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Prüfung von Kostensenkungsobliegenheiten in Betracht.
2. Solange ein selbst bewohntes Eigenheim nach § 12 Abs 1 SGB II nicht verwertbar oder nach § 12 Abs 3 SGB II nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, ist das geschützte Vermögen wegen dieses Schutzes so zu behandeln, als sei es nicht vorhanden.
3. Zur Möglichkeit der Gesamtbetrachtung der KdU nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 12. Juni 2013, Az B 14 AS 60/12 R, juris) bei Eigenheimen.
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
,
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
,
SGB II § 12 Abs. 3 S. 2
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 3
,
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 2
,
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8
Vorinstanzen: SG Halle 14.10.2014 S 9 AS 7138/10
Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 14. Oktober 2014 sowie der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 26. Oktober 2010 unter Einbeziehung des Bescheids vom 29. Dezember 2014 für Juli bis Oktober 2010 sowie des Bescheids vom 14. Januar 2015 für Mai 2010 werden abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 23,35 EUR für Mai 2010, 130,45 EUR für Juli 2010 und monatlich jeweils 23,35 EUR für August bis Oktober 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte hat 5/6 der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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