LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.12.2005 - 2 B 64/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II trotz fehlender Hilfebedürftigkeit
Nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II umfasst das Arbeitslosengeld II auch den Zuschlag nach § 24 SGB II. Daraus kann gefolgert
werden, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II auch alleine durch den Zuschlag ausgelöst werden kann. Deshalb ist bei der
Bedürftigkeitsprüfung festzustellen, ob wegen des Bezuges von Einkommens oder wegen anrechenbaren Vermögens auch kein Anspruch
auf den Zuschuss besteht. Dies lässt sich feststellen, in dem der Zuschuss mit als Betrag bei der Berechnung des Bedarfs eingestellt
wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2006, 504
Normenkette: SGB II § 19 S. 1 Nr. 1 § 19 S. 1 Nr. 2 § 24 Abs. 1 S. 1 § 9
Vorinstanzen: SG Magdeburg 04.10.2005 S 22 AS 511/05 ER