Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.01.2014 - 3 R 347/13
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der Erfolgsaussichten bei einem weiteren anhängigen mutwilligen Klageverfahren
Ist bereits ein Klageverfahren anhängig, in dem der geltend gemachte Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung geprüft wird, ist das Führen eines weiteren Klageverfahrens im Hinblick auf einen weiteren abgelehnten Rentenantrag mutwillig mit der Folge, dass Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann. Denn eine bemittelte Person hätte zunächst den Ausgang des ersten Klageverfahrens, dessen Streitgegenstand den Zeitraum bis zur letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanzen mitumfasst, abgewartet.
Normenkette:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 114 Abs. 1
,
ZPO § 114 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Halle 17.07.2013 S 24 R 367/13
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 17. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Entscheidungstext anzeigen: