Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.11.2016 - 4 AS 550/16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Aufforderung nach § 12a Abs 1 SGB II - Prognose; Rücknahme des Rentenantrags; vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente; Minderung der Rente; abschlagsfreie Altersrente; geminderte Altersrente; Ersatzvornahme; Abwägung; Aufforderung zur Rentenantragstellung; Rentenauskunft; Beseitigung der Hilfebedürftigkeit; Arbeitsuche; Übungsleiter im Sportverein; Erwerbstätigkeit; Altersgrenze; einstweilige Anordnung; vorrangige Leistung; sofortige Vollziehbarkeit; Aufwandsentschädigung; ehrenamtliche Tätigkeit; Entschließungsermessen; Ermessensausübung; Eingliederungsvereinbarung; Anordnungsanspruch; Vollzugsfolgenbeseitigung
1. Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist im Hinblick auf §§ 4 und 5 UnbilligkeitsV auch dann ohne Belang, wenn der SGB II-Leistungsempfänger hierfür eine Aufwandsentschädigung erhält.
2. Eine negative Prognose in Bezug auf § 5 UnbilligkeitsV ist für einen 63-jährigen Hilfebedürftigen, der seit ca 15 Jahren arbeitslos ist, auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels nicht zu beanstanden.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
,
SGG § 172 Abs. 1
,
SGB II § 12a S. 1
,
SGB II § 39 Nr. 3
,
SGB II § 5 Abs. 3 S. 1
,
UnbilligkeitsV § 4
,
UnbilligkeitsV § 5
,
GG Art. 2 Abs. 1
,
SGG § 73a Abs. 1
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 24.08.2016 S 32 AS 1299/16 ER
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren in der Sache unter Beiordnung von Rechtsanwältin B., D., wird abgelehnt.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im erstinstanzlichen Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin B., D., wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: