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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.09.2014 - 4 AS 637/12
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Keine Übernahme der Kosten für die Errichtung bzw. Reparatur einer Umzäunung für ein selbst genutztes Hausgrundstück; Nachweis der Aufwendungen
1. Aufwendungen zur Errichtung eines Maschendrahtzauns, mit dem ein selbst genutztes Eigenheim eingefriedet wird, betreffen nicht den Kernbereich des Wohnens und sind idRl nicht als KdU iSv § 22 Abs 1 SGB II berücksichtigungsfähig.
2. Die Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs im SGB II nach Ablehnung des Leistungsantrags durch den Leistungsträger setzt einen Nachweis der Aufwendungen voraus (analog § 13 Abs 3 SGB V).
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 2
,
SGB V § 13 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 01.08.2012 S 6 AS 2307/10
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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