LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.08.2005 - 2 AL 70/03
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund, Eigenkündigung eines Arbeitnehmers des Baugewerbes
bei Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis
Die Aufgabe einer unbefristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers des Baugewerbes zugunsten einer befristeten Beschäftigung
kann auch dann aus wichtigem Grund ohne die Auswirkung einer Sperrzeit erfolgen, wenn er im Hinblick auf die witterungsabhängige
Arbeit und die Verhältnisse auf dem Bauarbeitsmarkt nicht unmittelbar im Anschluss an das Ende der Befristung im Dezember
mit einer Weiterbeschäftigung rechnen kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stendal 26.05.2003 S 1 AL 63/01