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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.02.2014 - 2 AL 88/13
Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers; Keine Vermittlung bei vorherigem Arbeitsangebot der Bundesagentur für Arbeit
Eine dem Arbeitsvermittler zurechenbare kausale Vermittlung liegt nicht vor, wenn die BA bereits vor Beginn der Vermittlung dem Arbeitnehmer das betreffende Arbeitsangebot ausgehändigt hat und der Vermittler nachfolgend dem Arbeitnehmer nur "geholfen" hat, das Angebot wahrzunehmen. Dies gilt jedenfalls, wenn der Vermittler hierbei keine besonderen den Vertragsschluss fördernden Aktivitäten entfaltet hat.
Normenkette:
BGB § 652
,
SGB III § 296 Abs. 2 S. 1
,
SGB III § 421g Abs. 1 S. 4
Vorinstanzen: SG Magdeburg 10.12.2013 S 20 AL 469/13 ER
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 1.000 EUR festgesetzt.

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