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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.10.2012 - 4 KR 62/12
Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Umdeutbarkeit in eine Nichtzulassungsbeschwerde
Eine Berufung kann regelmäßig weder als Nichtzulassungsbeschwerde ausgelegt noch in eine solche umgedeutet werden, wenn sich die angefochtene Entscheidung ausführlich mit der Unzulässigkeit der Berufung wegen Nichterreichens des Beschwerdewertes befasst, die Berufung nicht zugelassen wurde und in der Rechtsmittelbelehrung nochmals darauf hingewiesen wurde, dass das Urteil nicht mit der Berufung, die Nichtzulassung der Berufung aber mit der Beschwerde angefochten werden kann.
Normenkette:
SGG § 143
,
SGG § 144 Abs. 1
,
SGG § 144 Abs. 2
,
SGG § 145
Vorinstanzen: SG Halle 29.12.2009 S 20 KR 290/07
Die Berufung wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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