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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2014 - 5 P 9/14
Voraussetzungen für die Bewilligung der Pflegestufe III nach SGB XI Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens Erfolgsaussichten im sozialgerichtlichen Verfahren aufgrund der Einholung von Auskünften (hier Befundberichte verschiedener Ärzte) zur Prüfung der Schlüssigkeit der Klage im Wege der Amtsermittlung
Von der Anordnung einer Beweiserhebung ist die im Wege der Amtsermittlung gebotene Einholung von Auskünften zur Prüfung der Schlüssigkeit der Klage zu unterscheiden. Stellt das Gericht Erhebungen nur deshalb an, um Substantiierungsmängel der Klage zu beseitigen, kann das Vorliegen hinreichender Erfolgsaussichten der Klage zu verneinen sein, obwohl das Gericht von Amts wegen ermittelt.
Normenkette: ,
SGG § 142 Abs. 2 S. 3
Vorinstanzen: SG Halle 13.03.2014 S 10 P 34/14
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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