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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.10.2012 - 6 U 6/10
Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Vorstellungsgespräch aus Eigeninitiative und Vorliegen einer Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 SGB II
1. Wenn eine Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II allgemeine Pflichten enthält, die erst bei Eintritt eines konkreten Falles bestimmbar werden, begründet sie keine Aufforderung iSv § 2 Abs 1 Nr 14 SGB VII zur Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch.
2. Die eigenständige Stellensuche eines Arbeitsuchenden liegt in seinem alleinigen Verantwortungsbereich; auch wenn ihm eine Eingliederungsvereinbarung umfangreiche Pflichten auferlegt und Eigenbemühungen abverlangt. Dies ersetzt keine besondere Aufforderung im Einzelfall iSv § 2 Abs 1 Nr 14 SGB VII.
1. Wenn eine Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II allgemeine Pflichten enthält, die erst bei Eintritt eines konkreten Falles bestimmbar werden, begründet sie keine Aufforderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII zur Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch.
2. Die eigenständige Stellensuche eines Arbeitsuchenden liegt in seinem alleinigen Verantwortungsbereich; auch wenn ihm eine Eingliederungsvereinbarung umfangreiche Pflichten auferlegt und Eigenbemühungen abverlangt. Dies ersetzt keine besondere Aufforderung im Einzelfall im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 15
,
SGB II § 59
,
SGB II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
,
SGB III § 309 Abs. 1 S. 1
,
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 14
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 13.01.2010 S 3 U 18/09
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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