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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.11.2012 - 7 SB 68/10
Anerkennung einer GdB von 50 im Schwerbehindertenrecht bei Diabetes mellitus
Ein GdB von 50 aufgrund eines Diabetes mellitus erfordert nicht nur mindestens vier Insulininjektionen pro Tag und ein selbstständiges Anpassen der jeweiligen Insulindosis. Zusätzlich muss es einer krankheitsbedingten erheblichen Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen. Sofern sich gravierende Auswirkungen nur in einem Bereich - wie der beruflichen Tätigkeit - feststellen lassen, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob dadurch schon auf eine gravierende Beeinträchtigung insgesamt geschlossen werden kann.
Normenkette:
SGB IX § 2 Abs. 1 S. 1
,
SGB IX § 69 Abs. 1 S. 1
,
VersMedV § 2
,
VersMedV Anlage Teil A Nr. 2 Buchst. e
,
VersMedV Anlage Teil A Nr. 3
,
VersMedV Anlage Teil B Nr. 1 Buchst. a
,
VersMedV Anlage Teil B Nr. 15.1 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Magdeburg 12.02.2004 S 12 SB 169/02
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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