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LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.09.2014 - 6 AS 115/12
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Zwangserkrankung; Umfang der Sachaufklärungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren zur Erwerbsfähigkeit bei Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigem Leistungsberechtigten
1. Voraussetzung für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine besondere Ernährung erforderlich macht, deren Kosten höher ("aufwändiger") sind als dies für Personen ohne eine solche Einschränkung der Fall ist.
2. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer bestehenden oder einer drohenden Erkrankung oder Behinderung und der Notwendigkeit einer besonderen Ernährung vorliegen und diese besondere "Krankenkost" muss gegenüber der in der Bevölkerung üblichen, im Regelbedarf zum Ausdruck kommenden Ernährung kostenaufwändiger sein.
3. Generell ist der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und der Notwendigkeit im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II, sich in einer bestimmten Weise zu ernähren, bei Zwangserkrankungen nicht herstellbar.
Normenkette:
SGB II § 21 Abs. 5
,
SGB II § 44a Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
,
SGB II § 7 Abs. 1
,
SGB II § 7 Abs. 2 S. 1
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3
,
SGB II § 8 Abs. 1
,
SGB II § 9 Abs. 1
,
SGB II § 9 Abs. 2 S. 1
,
SGG § 103
,
SGG § 51 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 54 Abs. 4
,
SGG § 88 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Kiel 23.07.2012 S 30 AS 811/11
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 23. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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