Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2011 - 3 AL 24/10
Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung; Beendigung wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld; Zulässige Klageart im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Zur Klageart bei Streitigkeiten über die Beendigung der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
2. Ähnlich wie die antragsabhängige Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt, endet umgekehrt diese Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB III bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen kraft Gesetzes (vgl. BSG vom 30.03.2011, B 12 AL 2/09 R).
3.Das Versicherungspflichtverhältnis nach § 28a SGB III endet mit dem Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III kraft Gesetzes, ohne dass es der Aufhebung ergangener Bescheide bedürfte. Auf Fragen des Vertrauensschutzes kommt es insoweit nicht an; auch die Heranziehung der Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist ausgeschlossen.
1. Zur Klageart bei Streitigkeiten über die Beendigung der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
2. Ähnlich wie die antragsabhängige Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt, endet umgekehrt diese Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 2 S. 3 Nr. 1 SGB III bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen kraft Gesetzes.
3. Das Versicherungspflichtverhältnis nach § 28a SGB III endet mit dem Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III kraft Gesetzes, ohne dass es der Aufhebung ergangener Bescheide bedürfte. Auf Fragen des Vertrauensschutzes kommt es insoweit nicht an; auch die Heranziehung der Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist ausgeschlossen.
4. Bei Streitigkeiten über die Beendigung der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist eine kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage sachgerecht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB III § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
,
SGB III § 28a Abs. 2 S. 3 Nr. 1
,
SGG § 106 Abs. 1
,
SGG § 54
,
SGG § 55
,
SGG § 99 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Kiel 08.07.2010 S 9 AL 67/08
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 8. Juli 2010 aufgehoben. Die Klage wird unter Einschluss des im Berufungsverfahren klarstellend formulierten Feststellungsbegehrens abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: