Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2009 - 9 SO 5/09
Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für ein Fernsehgerät
Für ein an herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ist ein Fernsehgerät erforderlich. Es zählt zur Erstausstattung im Sinne des SGB XII. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB XII § 10 Abs. 1
,
SGB XII § 10 Abs. 3 S. 1
,
SGB XII § 27 Abs. 1
,
SGB XII § 28 Abs. 1
,
SGB XII § 31 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB XII § 31 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Schleswig 30.01.2009 S 15 SO 55/08
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 30. Januar 2009 dahingehend geändert, dass der Beklagte verurteilt wird, über die Beihilfe für ein Fernsehgerät für den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden; die Auferlegung von Mutwillenskosten in Höhe von 150,00 EUR wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren hat der Beklagte zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: