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LSG Thüringen, Urteil vom 10.12.2020 - 1 U 627/19
Feststellung einer berufsbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule Arbeitsmedizinische Voraussetzungen Rechtlich wesentliche Verursachung einer Krankheit durch berufliche Einwirkungen
Hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Voraussetzungen zu den Anerkennungsvoraussetzungen für eine BK ist zum einen das Vorliegen der tatbestandlich vorausgesetzten Krankheit und zum anderen das Vorliegen eines Schadensbildes, welches mit der rechtlich-wesentlichen Verursachung dieser Krankheit durch die beruflichen Einwirkungen zumindest im Einklang steht, erforderlich.
Normenkette:
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1
, , , ,
BKV Anl. 1 Nr. 2108
Vorinstanzen: SG Meiningen 08.04.2019 S 9 U 667/17
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Meiningen vom 8. April 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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