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LSG Thüringen, Urteil vom 25.11.2021 - 1 U 880/19
Anerkennung einer bandscheibenbedingten Berufskrankheit Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch körperliche berufliche Belastungen Hohe Belastungsspitzen Tätigkeit als Maurer
1. Die Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung bei den bandscheibenbedingten Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule stellen nach wie vor den aktuellen Stand der nationalen und internationalen Diskussion zur Verursachung von Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch körperliche berufliche Belastungen dar.
2. Ein besonderes Gefährdungspotential durch hohe Belastungsspitzen im Sinne der Konstellation B2 setzt ein gewisses quantitatives Mindestmaß voraus, damit diese Belastungsspitzen zu nicht wieder umkehrbaren und nachhaltigen Schädigungen des Körpers führen.
3. Nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft ist kein allgemein anerkannter Erfahrungssatz existent, nach dem monosegmentale isolierte Bandscheibenschäden ohne die in der Konstellation B2 genannten Zusatzkriterien durch Expositionen im Sinne der BK-Nr 2108 BKV hervorgerufen werden.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Nordhausen 27.05.2019 S 1 U 2109/17
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 27. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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