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LSG Thüringen, Urteil vom 10.11.2020 - 6 KR 1479/18
Zahlung von Krankengeld Fortbestand eines Anspruchs auf Krankengeld Rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsfeststellung
Ein Krankengeldanspruch besteht trotz verspätet erfolgter ärztlicher AU-Feststellung u.a. dann, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat, um seine Ansprüche zu wahren; dazu muss er einen zur Diagnostik und Behandlung befugten Arzt persönlich aufgesucht und ihm seine Beschwerden geschildert haben, um die ärztliche Feststellung der AU als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld zu erreichen und zwar innerhalb der anspruchsbegründenden bzw. -erhaltenden zeitlichen Grenzen für den Krankengeldanspruch.
Normenkette:
SGB V § 46 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Gotha 29.10.2018 S 41 KR 1853/17
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 29. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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