Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
OLG Bremen, Beschluss vom 24.04.2002 - 5 WF 26/02
Trennung eines Kleinkindes vom Pflegevater
1. Die Wegnahme eines Kindes von seinem Pflegevater ist dann, wenn es nicht in den Haushalt seiner Mutter zurückkehren kann, nur zulässig, wenn hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Trennung mit physischen oder psychischen Schäden verbunden ist.
2. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung über das Verbleiben des Kindes beim Pflegevater setzt weder die Wirksamkeit des Pflegevertrages, noch das Vorhandensein einer Pflegeerlaubnis voraus.
3. Das Jugendamt ist nur dann befugt, das Kind aus der Pflegefamilie herauszunehmen, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen des § 1666 BGB vorliegen und Gefahr im Verzug gegeben ist. Dies kann nicht allein aus einem "sexualisierten Verhalten" des Kindes geschlossen werden.
Fundstellen: FamRZ 2003, 54
Normenkette:
BGB § 1632 Abs. 4 § 1666
,
SGB VIII § 43

Entscheidungstext anzeigen: