OLG Dresden, Beschluss vom 23.04.1997 - 10 WF 64/97
Die Aufgabe eines ungekündigten Arbeitsplatzes ist auch dann leichtfertig i.S. des § 1603 Abs. 2 S. 1, wenn der Unterhaltsschuldner
nach Scheitern der Ehe wieder aus den alten in seine Heimat in den neuen Bundesländern zurückkehren will.
Fundstellen: FamRZ 1998, 979
, NJ 1998, 89