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OLG Dresden, Beschluss vom 05.05.2000 - 20 WF 185/00
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit - Kündigung des Arbeitsvertrags vor Scheidung - nachhaltige Sicherung durch weitere unbefristete Arbeitsverträge
Der Umstand, dass das Arbeitsverhältnis des Unterhaltsberechtigten bei Scheidung der Parteien bereits gekündigt war, vermag dann keinen Anspruch nach § 1573 Abs. 4 BGB zu begründen, wenn seit der Scheidung mehrere Jahre vergangen sind und der Berechtigte in dieser Zeit wenigstens zwei weitere unbefristete Arbeitsverhältnisse innehatte, da hierdurch eine nachhaltige Sicherung des Unterhalts im Sinne des § 1573 Abs. 4 BGB eingetreten war.
Fundstellen: EzFamR aktuell 2000, 267
Normenkette:
BGB § 1573 Abs. 4
Vorinstanzen: AG Plausen - Beschluss vom 27.12.99 - 2 F 824/99

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