OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2002 - 3 UF 2/02
Unterhalt bei Betreuung eines erhöht betreuungsbedürftigen Kindes
Hat ein Elternteil nach der Scheidung ein erhöht betreuungsbedürftiges Kind zu betreuen, so ist es grob unbillig i.S. von
§ 1615l Abs. 2 S. 3
BGB, ihn auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit zu verweisen.
Fundstellen: FamRZ 2003, 184