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OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2002 - 9 UF 123/01
Voraussetzungen nachehelichen Unterhalts wegen Krankheit; Rückforderung einer Rentennachzahlung
1. Ein Ehegatte hat nur Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit, wenn er bereits bei der Scheidung oder bei der Beendigung der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder bei Wegfall der Voraussetzungen für ein Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB krank war oder die Krankheit sich lückenlos an andere Unterhaltstatbestände anschließt.
2. Eine gem. § 6 VAHRG hälftig an den geschiedenen Ehegatten erfolgte Rentennachzahlung kann von dem anderen Ehegatten zurückgefordert werden, wenn sie den diesen Zeitraum bestehenden Unterhaltsanspruch übersteigt.
Fundstellen: FamRZ 2003, 683
Normenkette:
BGB § 1572 § 1574 Abs. 2
,
VAHRG § 6