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OLG Hamm, Urteil vom 26.09.2001 - 6 UF 14/01
Inanspruchnahme auf Zahlung von Unterhalt für die Mutter des Unterhaltsverpflichteten; Auskunftserteilung über Einkünfte der Ehefrau zwecks Unterhaltsbemessung; Anrechnung eines Selbstbehaltes auf eine Unterhaltszahlung gegenüber einem Elternteil
Fundstellen: FamRZ 2002, 693-694 (Volltext mit red. LS)
Normenkette: ,
BGB § 1603 Abs. 1
,
BGB § 1606 Abs. 3
Vorinstanzen: AG Detmold 30.11.2000 15 F 410/00
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. November 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab 1. Oktober 2000 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 156,00 DM jeweils bis zum 5. eines jeden Monats zu zahlen sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von 780,00 DM für den Zeitraum 1. Mai bis 30. September 2000 nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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