OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.07.1996 - 11 Wx 59/96
Richtig ist zwar, daß die Minderung des nicht durch § 88 Abs. 2
BSHG geschützten Vermögens des Betreuten durch eine Bewilligung einer Vergütung an den Betreuer den Interessen des Sozialhilfeträgers
zuwiderläuft, weil dieser im Umfang der Vermögensminderung die Gewährung von Sozialhilfe nicht mehr unter Berufung auf das
Nachrangprinzip nach § 2 Abs. 1
BSHG versagen kann. Das reicht indessen nicht aus, die Möglichkeit der Verletzung eines subjektiven Rechts des Sozialhilfeträgers
im Sinne von § 20 Abs. 1
FGG zu bejahen und diesem ein eigenes Recht zur Beschwerdeeinlegung gegen die Vergütungsbewilligung zu geben.
Fundstellen: BtPrax 1996, 230, FGPrax 1996, 186, NJWE-FER 1997, 12
Normenkette: ,
BSHG § 2 Abs. 1, § 88 Abs. 2
,
FGG § 20 Abs. 1