OLG Köln, Urteil vom 15.03.1996 - 25 UF 209/95
»Eine unbillige Härte der Heranziehung des unterhaltspflichtigen Vaters zur Erstattung von Sozialhilfeleistungen liegt nicht
ohne weiteres schon dann vor, wenn der behinderte hilfsbedürftige Sohn volljährig ist und die Sozialhilfeleistungen keine
Leistungen der Eingliederungshilfe sind.«
Fundstellen: FamRZ 1997, 53, OLGReport-Köln 1996, 242
Normenkette: ,
BSHG § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 2