Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.03.1996 - 6 WF 26/96
Abänderung des Beschlusses auf PKH ohne Ratenzahlung
Der ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligende Beschluß kann gem. § 120 Abs. 4 ZPO dahingehend abgeändert werden, daß die Nachzahlung der Prozeßkosten angeordnet wird, wenn der Partei im Laufe des Rechtsstreits ein erhebliches Kapitalvermögen, das das Schonvermögen von 4.500,00 DM übersteigt, zufließt und die Partei es verabsäumt hat aus dem ihr zugeflossenen Vermögen Rücklagen für die weiter zu erwartenden Prozeßkosten zu bilden.
Normenkette:
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8
,
ZPO § 120 Abs. 4 § 115 Abs. 2
Vorinstanzen: AG Merzig 20 F 151/93 (UE)

Entscheidungstext anzeigen: