SG Aurich, Urteil vom 11.08.2005 - 2 R 143/05
Gewährung von Übergangsgeld für die Dauer eines Anerkennungspraktikums im Rahmen einer Umschulung
Für die Dauer eines Anerkennungspraktikums ist Übergangsgeld nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren, da es
von der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben umfasst wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]