SG Aurich, Urteil vom 16.06.2005 - S 13 SO 18/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, abweichende Erbringung von Leistungen, Übernahme von Schülerbeförderungskosten als Darlehen
Die Kosten für eine Schülermonatskarte können gem § 23 Abs. 1 SGB II als Darlehen übernommen werden. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 73
,
SGB II § 20 Abs. 1 S. 1 § 23 Abs. 1 S. 1 § 23 Abs. 1 S. 3