SG Berlin, Urteil vom 28.01.2010 - 128 AS 25352/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Ratenzahlungen aus einem Zugewinnausgleich als Vermögen
Die Berücksichtigung eines Zugewinnausgleichanspruchs des Hilfebedürftigen in Form von Ratenzahlungen kommt nur als Vermögen
in Betracht, wenn der Anspruch auf Zugewinnausgleich vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II entstanden ist. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 12 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB II § 9 Abs. 1 Nr. 2