SG Berlin, Urteil vom 28.01.2010 - 128 AS 32434/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Erstattung der Fahrkosten für einen Meldetermin
Eine auch nur anteilige Übernahme der Kosten für die Zeitfahrkarte kommt nicht in Betracht, wenn eine Zeitfahrkarte unabhängig
vom Meldetermin nach §
59 SGB II in Verbindung mit §
309 SGB III erworben worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 59
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