SG Berlin, Urteil vom 04.02.2010 - 128 AS 44433/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen eines verdeckten Treuhandverhältnisses bei der Berücksichtigung
von Vermögen, Verteilung einmaliger Einnahmen auf einen zukünftigen Zeitraum
1. Zwar gilt kein Grundsatz, dass sich ein verdeckter Treuhänder, der den Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft erzeugt,
hieran auch im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung durch Sozialleistungsträger festhalten lassen muss. Entsprechendes gilt auch
für die aus dem Vermögen resultierenden Erträge. Allerdings ist bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich besteht,
ein strenger Maßstab anzulegen; das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss eindeutig erkennbar sein.
2. Die Verteilung des Einkommens auf mehrere Monate mit dem Ziel, für dasselbe Einkommen die Versicherungspauschale mehrfach
anzusetzen, ist nicht der Zweck des § 2 Abs. 3 S. 3 Alg II-V. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 2 Abs. 3 S. 1
,
AlgIIV § 2 Abs. 3 S. 2
,
AlgIIV § 2 Abs. 3 S. 3
,
AlgIIV § 6 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1